Aktuelle Haus- und Badeordnung         gültig ab 10.06.2021

 

§ 1 Allgemeines

 

1.      Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bereich der Badestelle.

 

2.      Die Hausordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Zugang zum Gelände erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erlassenen Anordnungen an.

 

3.      Die Einrichtungen der Badestelle sowie das Gelände sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Anfallender Müll ist selbst zu beseitigen.

 

4.      Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Eine Störung, Belästigung oder Gefährdung anderer Personen ist nicht gestattet. Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Zustimmung des Betreibers (Stadt/Ortschaft).

 

5.      Das Rauchen ist nur ab einem Alter von 18 Jahren im befestigten Vorplatz des Kioskbereiches gestattet. Bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Liegenwiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.

 

6.      Behälter aus Glas oder Porzellan (Flaschen etc.) dürfen nicht benutzt werden.

 

7.      Der Pächter des Kiosks übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Pächters ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch der Badestelle ausgeschlossen werden. Daneben kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Bei Nichtbeachten des Hausverbotes erfolgt eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.

 

8.      Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt der Pächter oder die Ortsverwaltung Beuren entgegen.

 

9.      Fundgegenstände können beim Kioskpächter abgegeben werden. Er haftet nicht für die Fundsachen. Über diese wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.

 

10.  Den Gästen ist es nicht erlaubt Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Fernsehgeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, die andere Gäste belästigen.

 

11.  Fahrräder dürfen nicht mit ins Bad genommen werden.

Da Hunde dürfen nicht mit ins Bad genommen werden. 

Da

 

 

§ 2 Zutritt

 

1.      Die Stadt Isny – Ortsverwaltung Beuren kann die Benutzung der Badestelle z.B. bei Veranstaltungen einschränken

 

2.      Der Zutritt ist nicht gestattet:

a)      Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen

b)      Personen, die Tiere mit sich führen

c)      Personen, die das Gelände oder die Badestelle zu gewerblichen oder sonstigen nicht üblichen Zwecken nutzen wollen.

3.      Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, Kinder unter 7 Jahren, Blinden, Geisteskranken sowie Anfallskranken, z.B. Epileptikern, ist die Benutzung der Badestelle nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, gestattet.

§ 3 Haftung

 

1.      Die Gäste benutzen die Badestelle einschließlich der Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Stadt Isny – Ortsverwaltung Beuren, das Gelände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

 

2.      Für die Zerstörung, Beschädigungen oder für das Abhandenkommen der auf das Gelände der Badestelle eingebrachten Sachen und Wertgegenstände wird nicht gehaftet.

 

§ 4 Benutzung der Badestelle

 

1.      Die Nutzung der Badestelle ist auf die Öffnungszeiten täglich 09.00 – 20.00 Uhr begrenzt.

 

2.      Die Benutzung der Badestelle geschieht auf eigene Gefahr. Eine Wasser- und Badeaufsicht sowie eine Seeaufsicht finden grundsätzlich nicht statt. Gelegentlich können Mitglieder der DLRG-Ortsgruppe anwesend sein. Sie sind jedoch nicht regelmäßig vor Ort. Die Einsatzzeit der DLRG ist durch ein aufgestelltes Banner am DLRG-Turm beim Nichtschwimmerbereich erkennbar.

Eltern bzw. Begleitpersonen haben auf ihre Kinder bzw. die zu betreuenden Personen zu achten und haften für diese.

Der Zugang zum Badestellengelände erfolgt nur über die gekennzeichneten Eingänge. Ein Hineinspringen, Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in den See ist nicht zulässig. Das Hineinspringen in den See, insbesondere kopfüber ist wegen der damit verbundenen Gefahr verboten.

 

 

3.      Bei der Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist eine Störung der anderen Gäste zu vermeiden und auch hier gilt: „Benutzung auf eigene Gefahr -Eltern haften für ihre Kinder“. Die Gäste haben gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

Ballspiele dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Bereich (Spielwiese neben der Liegewiese) ausgeübt werden.

 

4.      Das Mitbringen und Verzehren alkoholischer Getränke, Grillen, offenes Feuer sind ebenso wie Nacktbaden/sonnen verboten.

 

5.      Das Befahren der Badestelle mit Booten, Surfbrettern sowie Standup-Paddel ist verboten.

 

6.      Das Mitbringen von Hunden ist nicht erlaubt.

 

7.      Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden und Hautausschlägen sind von der Benutzung der Badestelle ausgeschlossen.

 

§ 5 Ausnahmen

 

Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb der Badestelle. Bei Sonderveranstaltungen - die vorab von Stadt Isny – Ortsverwaltung Beuren genehmigt werden müssen – können von dieser Ordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Hausordnung bedarf.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für die Beachtung dieser Haus- und Badeordnung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Badestelle Naturbad am Badsee.

 

Stadt Isny-Ortsverwaltung Beuren, den 10.06.2021

 

Silvia Ulrich, Ortsvorsteherin